Steuernews für Ärzte

Mindestlöhne 2015 in der Pflege

overlay Mindestlohn

Mindestlohn

Mit dem Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohnes (Mindestlohngesetz- MiLoG) vom 11.08.2014 wurde festgelegt, dass jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgeltes, mindestens in Höhe des Mindestlohnes, hat (§ 1 MiLoG).

Pflegebeschäftigte

Für die Beschäftigten in der Pflege hat sich die Pflegekommission jetzt auf höhere Mindestlöhne geeinigt. Ab 01.01.2015 soll der Mindestlohn auf € 9,40 pro Stunde im Westen und € 8,65 im Osten steigen. Der Pflegemindestlohn gilt allerdings nicht für Leistungen in Privathaushalten. Hier kommt der allgemeine Mindestlohn nach dem Gesetz von € 8,50 je Zeitstunde zum Tragen.

Personenkreis

Ab Oktober 2015 sollen darüber hinaus auch die in Pflegebetrieben beschäftigten Betreuungskräfte von dementen Personen, Begleitpersonen und Assistenzkräfte vom Mindestlohn erfasst werden.

Stand: 27. November 2014

Haben Sie noch Fragen zu dem Thema? Als Steuerberater in Herrenberg und Neubulach betreuen wir unsere Mandaten natürlich auch im Umkreis (z.B.: Ammerbuch, Calw, Nagold). Nutzen Sie unser unverbindliches Erstgespräch!